AGB

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Geschäftsbedingungen für Gestaltungsleistungen

für Dich Gestaltung | Maja Schnack
Stand: 01.07.2026

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Gestaltungsleistungen von für Dich Gestaltung | Maja Schnack (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Auftraggebern.

Hierzu gehören insbesondere:

  • SchaufensterillustrationenWandgestaltungen
  • Tafelgestaltungen
  • Kundenstopper
  • saisonale Dekorations- und Werbegestaltungen
  • vergleichbare kreative Gestaltungsleistungen

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche und mündliche Beauftragung des Auftraggebers zustande.

Als schriftliche Beauftragung gelten insbesondere:

  • E-Mail
  • WhatsApp
  • Messenger-Nachrichten
  • schriftliche Angebotsannahmen

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.

3. Leistungsumfang
Die Auftragnehmerin erstellt individuelle Gestaltungen in freier künstlerischer Ausführung entsprechend der vereinbarten Gestaltungsidee.
Entwürfe, Skizzen oder Beispielbilder dienen als Orientierung.
Da sämtliche Arbeiten individuell und von Hand gefertigt werden, stellen geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe, Linienführung oder Ausführung keinen Mangel dar.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche zu gestaltenden Flächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich und für die Arbeiten geeignet sind.
Besondere Eigenschaften oder Vorschäden sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Sonnenschutzfolien
  • Sicherheitsfolien
  • Spezialbeschichtungen
  • bekannte Materialschäden
  • bereits vorhandene Kratzer
  • Reparaturstellen
  • Feuchtigkeitsschäden
  • sonstige Besonderheiten der Oberfläche

Unterbleibt eine entsprechende Information, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden.

5. Schaufensterillustrationen
Die Gestaltung erfolgt auf vorhandenen Glasflächen.
Für bereits vorhandene Kratzer, Beschädigungen oder Materialfehler übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Ebenso haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden, die aufgrund der Materialbeschaffenheit des Glases entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • thermische Spannungsrisse
  • Materialspannungen
  • Schäden an Sonnenschutz- oder Sicherheitsfolien
  • Veränderungen durch bestehende Glasbeschichtungen
  • sonstige materialbedingte Schäden

Fenster mit Sonnenschutz-, Sicherheits- oder Spezialfolierungen dürfen ausschließlich nach vorheriger Information und Absprache gestaltet werden.
Ist eine Gestaltung der Glasfläche nicht empfehlenswert, kann alternativ eine Gestaltung auf einer Hartschaumplatte, einem Keilrahmen oder einem anderen geeigneten Trägermaterial angeboten werden.

6. Tafel- und Kundenstoppergestaltungen
Diese Regelungen gelten für alle gestalteten Kreidetafeln, Kundenstopper sowie vergleichbare Werbeträger.
Für bereits vorhandene Schäden oder Mängel übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

Dies gilt insbesondere für:

  • Kratzer
  • Dellen
  • Rost
  • abgeplatzte Beschichtungen
  • lose Rahmen
  • beschädigte Scharniere
  • Verformungen
  • Feuchtigkeitsschäden
  • verblasste Oberflächen
  • sonstige Vorschäden

Für den Außeneinsatz werden geeignete Materialien verwendet. Dennoch unterliegen Tafeln und Kundenstopper dauerhaft Witterungseinflüssen.
Zur Verlängerung der Lebensdauer empfiehlt die Auftragnehmerin, Werbeträger außerhalb der Geschäftszeiten sowie bei starkem oder anhaltendem Regen, Sturm, Frost oder vergleichbaren Witterungsverhältnissen wettergeschützt aufzustellen, abzudecken oder im Innenbereich aufzubewahren.
Für Schäden oder erhöhten Verschleiß infolge von Witterungseinflüssen, Umkippen, unsachgemäßer Lagerung oder mechanischer Beanspruchung übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

7. Wandgestaltungen
Die Auftragnehmerin gestaltet Innen- und Außenwände nach individueller Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zu gestaltenden Flächen für eine Bemalung geeignet sind.

Vor Beginn der Arbeiten sind insbesondere folgende Besonderheiten mitzuteilen:

  • frische oder nicht vollständig ausgehärtete Anstriche
  • Latexfarben
  • Silikon-, Kalk- oder Lehmfarben
  • wasserabweisende Beschichtungen
  • Tapeten
  • Risse
  • Feuchtigkeit
  • lose Putzstellen
  • Ausblühungen
  • bereits vorhandene Beschädigungen
  • frühere Ausbesserungen

Für Schäden oder Veränderungen, die auf die Beschaffenheit des Untergrundes zurückzuführen sind, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Die Haltbarkeit der Gestaltung hängt wesentlich von der Qualität und Beschaffenheit des Untergrundes ab.
Für spätere Ablösungen, Verfärbungen oder Rissbildungen aufgrund des Untergrundes oder bauwerksbedingter Bewegungen übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn der Untergrund nach fachlicher Einschätzung für eine dauerhafte Gestaltung ungeeignet ist.

8. Material und Pflege
Für die Gestaltungen werden hochwertige und für den jeweiligen Einsatz geeignete Materialien verwendet.
Schaufensterillustrationen dürfen ausschließlich vorsichtig abgestaubt oder mit einem nebelfeuchten weichen Tuch gereinigt werden.
Scheuernde Reinigungsmittel, Lösungsmittel, scharfe Gegenstände oder starke Reibung können die Gestaltung beschädigen.
Für daraus entstehende Schäden übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Die Reinigung von Tafeln und Kundenstoppern hat entsprechend den Herstellerempfehlungen zu erfolgen.

9. Künstlerische Ausführung
Alle Arbeiten entstehen als freie künstlerische Gestaltung.
Die individuelle Handschrift der Auftragnehmerin ist ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Abweichungen gegenüber Entwürfen oder Skizzen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gestaltung im Wesentlichen umgesetzt wurde.
Ein Anspruch auf Reklamation aufgrund des persönlichen künstlerischen Stils besteht nicht.

10. Termine
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder außergewöhnlicher Witterung nicht möglich sein, wird schnellstmöglich ein Ersatztermin vereinbart.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

11. Auftragsbestätigung, Terminverschiebung und Stornierung
Mit schriftlicher Auftragserteilung wird der vereinbarte Termin verbindlich für den Auftraggeber reserviert.
Da individuelle Planungsleistungen, Materialbeschaffung und Terminreservierungen unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen, ist eine kostenfreie Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist nach vorheriger Abstimmung eine Terminverschiebung möglich.
Wird ein schriftlich bestätigter Auftrag vom Auftraggeber abgesagt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet.
Dieses Ausfallhonorar wird vollständig auf einen Ersatzauftrag angerechnet, sofern dieser bis spätestens zum 30. November desselben Kalenderjahres durchgeführt wird.
Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatzauftrag, verbleibt das Ausfallhonorar als Vergütung für die bereits erbrachten Planungs-, Vorbereitungs- und Reservierungsleistungen.

12. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Erstaufträgen oder größeren Projekten eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

13. Entfernung der Gestaltung
Die Entfernung einer Gestaltung ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

14. Urheberrecht und Bildrechte
Sämtliche Entwürfe und Gestaltungen unterliegen dem Urheberrecht.
Die Urheberrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Fotografien der ausgeführten Arbeiten für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media sowie Printmedien zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung entgegenstehen.

15. Reklamationen
Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Fertigstellung mitzuteilen.
Spätere Reklamationen aufgrund natürlicher Materialeigenschaften, üblicher Abnutzung, Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Behandlung oder der freien künstlerischen Ausführung sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Mängelrechte zwingend eingreifen.

16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.07.2026